• Die Semester

          Unsere Bildungsgänge sind in Semester gegliedert, die identisch mit einem Schulhalbjahr sind.

          Dabei unterscheiden wir zwischen:

          • Wintersemester (1. Schulhalbjahr von August bis Januar) und
          • Sommersemester (2. Schulhalbjahr von Februar bis Juli)

          Unterbrochen werden die Semester von den landeseinheitlichen Schulferien (Sommerferien (6 Wochen), Herbstferien (2 Wochen), Weihnachtsferien (2 Wochen), Osterferien (2 Wochen)).

          Wir versetzen auch zum Sommersemester, d.h. im Januar eines jeden Jahres erhalten Sie kein Halbjahreszeugnis, sondern ein reguläres Versetzungszeugnis in das nächst höhere Semester.

          Im Regelfall steigen Sie bei uns im 1. Semester ein, nach 6 Monaten erfolgt bei entsprechenden Leistungen die Versetzung in das 2. Semester. Nach insgesamt 2 Jahren haben Sie bei erfolgreichem Abschluss des 4. Semesters die Fachoberschulreife FOR (= Mittlere Reife/Realschulabschluss) erreicht. Bei entsprechenden Leistungen wird die Qualifikation zum Besuch der gymnasialen Oberstufe zum Erwerb der allgemeinen Hochschulreife (Vollabitur) festgestellt.

          Der Semesterbeginn

          Der Einstieg ist an unserer Schule sowohl zum Wintersemester (nach den Sommerferien) als auch zum Sommersemester (Anfang Februar) möglich.

          Einstufungstests

          Die Zuordnung in die jeweiligen Semester erfolgt anhand eines Einstufungstests in Mathematik, Deutsch und Englisch, an dem jeder Bewerber teilnehmen muss.
          Der Einstufungstest entscheidet nicht über die Aufnahme, sondern über die Einstufung.

          Mögliche Abschlüsse:

          • Hauptschulabschluss nach Klasse 9 in zwei Semestern (1 Jahr) 1
          • Hauptschulabschluss nach Klasse 10 in drei Semestern (1,5 Jahre) 1
          • Fachoberschulreife (=FOR/Mittlere Reife) in vier Semestern (2 Jahre) 2
          • Erwerb des Q-Vermerks in zwei Semestern (1 Jahr) 3
             

          Der Besuch des Vorkurses kann berücksichtigt werden, es berät die Schulleitung

          2 Der Besuch des Vorkurses kann nicht berücksichtigt werden

          3 gilt für Studierende, die den mittleren Schulabschluss bereits erworben haben, es erfolgt die Einstufung in das 3. Semester mit Teilnahme an den ZP10-Prüfungen am Ende des 4. Semesters. Es gelten die allgemeinen Regelungen zum Erwerb des Q-Vermerks.

           
          Zusatzinformationen:
          • individuelle Einstufungsmöglichkeiten in einzelne Semester, da Vorkenntnisse anerkannt werden4
          • spezielle Vorkurse (für Bewerber mit geringen Vorkenntnissen und abgebrochenen Schullaufbahnen), die auf das 1. Semester vorbereiten
          • Internationale Vorkurse, die auf Studierende mit Migrationshintergrund zugeschnitten sind
          • Internationale Klassen, in denen neu zugewanderten Studierenden Sprachkurse (Deutsch als Fremdsprache/Deutsch als Zweitsprache = DaF/DaZ) angeboten werden
            • zielgerichtete Unterstützung, um sich auf die Regelsemester vorzubereiten

          Über die Anerkennung von Vorkenntnissen entscheidet die Schulleitung