Aufnahmekriterien
An der Abendrealschulen werden Bewerberinnen und Bewerber aufgenommen, die zu Semesterbeginn alle der folgenden drei Kriterien erfüllen:
1. Sie sind derzeit berufstätig oder Sie waren in der Vergangenheit insgesamt sechs Monate berufstätig oder Sie haben geeignete Ersatzzeiten (s.u.)
2. Sie sind nicht mehr schulpflichtig.
3. Sie haben mindestens das 18. Lebensjahr erreicht.1
Nur wenn Sie alle drei Kriterien erfüllen, können Sie an unserer Schule aufgenommen werden.
Hinweise zur Berufstätigkeit:
Der Begriff Berufstätigkeit umfasst Zeiten
- in einer Berufsausbildung
- in einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung,
- in einer geringfügig entlohnten Beschäftigung2,
- im Wehr- oder Zivildienst,
- im Jugendfreiwilligen- oder Bundesfreiwilligendienst,
- der Arbeitslosigkeit (nur anteilig anerkennbar).
- Zeiten aus verschiedenen Berufstätigkeiten können kombiniert werden,
um 6 Monate der Berufstätigkeit zu erreichen. - Generell müssen die erforderlichen Zeiten der Berufstätigkeit durch geeignete Nachweise belegt werden.
Eine Berufstätigkeit liegt grundsätzlich nicht vor bei unentgeltlichen Tätigkeiten wie Praktika.
Ersatzeiten:
Anstatt Zeiten einer Berufstätigkeit können auch Zeiten der Führung eines Familienhaushaltes anerkannt werden.
Das Führen eines Familienhaushaltes liegt vor, wenn Sie ein eigenes oder adoptiertes, in Ihrem Haushalt lebendes Kind haben. Eine Geburtsurkunde des Kindes genügt als Nachweis.Anstatt Zeiten einer Berufstätigkeit können auch Zeiten der Pflege eines Familienangehörigen anerkannt werden. Eine Bescheinigung über die Pflegetätigkeit der Pflegekasse genügt als Nachweis.
Sind Sie unsicher, ob Sie die Aufnahmekriterien erfüllen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Mail: abendrealschule@paderborn.de | Tel: 05251-1329118
Hinweise zur Schulpflicht
Mit dem Besuch der Abendrealschule erfüllen Sie nicht Ihre Vollzeitschulpflicht, die 10 Schuljahre umfasst.
In der Regel haben Sie Ihre Vollzeitschulpflicht mit dem Besuch der Grundschule und einer weiterführenden Schule jedoch bereits erfüllt. Beim Besuch eines Gymnasiums beträgt Ihre Vollzeitschulpflicht lediglich 9 Schuljahre.Erfüllen Sie Ihre Vollzeitschulpflicht bevor Sie volljährig werden, besteht für Sie bis zur Beendigung des Schuljahres in dem Sie volljährig werden noch Berufsschulpflicht. Mit dem Besuch der Abendrealschule erfüllen Sie jedoch Ihre Berufsschulpflicht1.
1Über die Aufnahme von Minderjährigen, die mindestens 17 Jahre alt sein müssen, entscheidet in jedem Einzelfall die Schulleitung.
2nach § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV